Natürlich hat dieses Apostolat auch seine Grenzen. Der heilige Benedikt war idealistisch, aber gleichzeitig auch realistisch. Das Kloster ist weder eine Anlaufstelle noch eine psychotherapeutische Klinik. In der Regel des heiligen Benedikt finden sich also bestimmte Voraussetzungen, die für die Aufnahme von Gästen erfüllt sein müssen. Die Intention des Gastes wird von Anfang an deutlich, insbesondere durch das gemeinsame Gebet mit dem Besucher. So will Benedikt alle Bosheit, Unordnung und Unruhe von vornherein ausschließen. Gleichzeitig will er nicht, dass die Mönche in ständigem Kontakt mit den Gästen stehen. Eine kurze und herzliche Begrüßung bei Ankunft und Abreise sollte genügen. Nur einer der Brüder ist mit der täglichen Betreuung der Gäste betraut; die anderen widmen sich ihrem Leben in Stille, Gebet und Arbeit. Mäßigung gilt in der benediktinischen Spiritualität als die „Mutter aller Tugenden“. Auch bei der Aufnahme von Gästen bleibt es wichtig, ein gutes Gleichgewicht zu suchen, damit sowohl dem Wunsch des Gastes nach Stille und Besinnung als auch dem Charisma des klösterlichen Lebens, in dem Gebet und Bescheidenheit vorherrschen, Rechnung getragen wird.
Die Entscheidung, die Gastfreundschaft zu einer Speerspitze des monastischen Apostolats zu machen, ist also von dem Bewusstsein getragen, dass Christus in jedem Gast empfangen wird. Indem wir auf ein klares Bedürfnis unserer Gesellschaft nach Orten der Besinnung, der Stille und der Ruhe reagieren, entsteht eine überraschende Synergie. Die Zunahme des Umfangs macht jedoch auch ein professionelleres Management erforderlich. Darin zeigt sich aber die Sorgfalt, die die Benediktsregel im Umgang mit Gästen fordert. Und dort, wo die Zahl der Mönche gering ist, muss ein noch größerer Appell an Oblaten, Freiwillige und Mitarbeiter gerichtet werden, um diese Form des Apostolats zu gestalten.
Bis zu diesem Punkt werden viele dem Gedankengang sehr gut folgen können. Unterschiedliche Meinungen gibt es bei der Frage, inwieweit ein Gästehaus auch eine Einnahmequelle sein kann und/oder sein sollte. Bis vor kurzem wurde das Gästehaus eines Klosters hauptsächlich als eine Dienstleistung „ohne Gewinnabsicht“ betrachtet. Das Einkommen stammte in der Regel aus anderen Quellen (z. B. Brauerei, Käseherstellung, Schokoladenherstellung usw.). Auch die Forderung nach einer finanziellen Entschädigung für seelsorgerische Dienste sei „nicht angebracht“. Auch hier ist ein Wandel in dem Sinne zu beobachten, dass das Bewusstsein gewachsen ist, dass die Bemühungen der Mönche im Bereich der Gastfreundschaft auch als Arbeit angesehen werden können. Arbeiten, für die man auch ein Honorar verlangen kann. Natürlich kommt dem Experten für benediktinische Klosterregeln sofort das Kapitel über die Handwerker in den Sinn. Darin argumentiert Benedikt, dass die von den Mönchen angebotenen Produkte für weniger Geld gehandelt werden sollten, als in der Welt des Handels üblich ist. Heißt das, dass wir uns dafür entscheiden müssen, den Markt zu verderben? Oder ein Risiko eingehen, sodass die finanzielle Haushaltsführung des Klosters gefährdet ist? Gemeint ist, dass sich das Kloster nicht auf Kosten der Käufer seiner Produkte bereichern soll. Die Leitung eines Gästehauses erfordert zwar eine gewisse Form der Betriebsführung, ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Gewinnerzielung auf Kosten der Gäste. Es ist eine Herausforderung, den Klosterhof als Gästehaus so zu betreiben, dass es den Gästen an Betreuung nicht mangelt und die Einnahmen die Mönche in ihrem Lebensunterhalt unterstützen. Wenn uns die Vorzeichen nicht täuschen, kann das Betlehem Gästehaus sowohl in finanzieller als auch in geistiger Hinsicht ein lohnendes Modell sein.
Welkom bij Abdijhoeve Betlehem
https://willibrordsabdij.nl/?page_id=2999